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   KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22 - 121 AR 235/22   

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https://dejure.org/2022,44578
KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22 - 121 AR 235/22 (https://dejure.org/2022,44578)
KG, Entscheidung vom 18.11.2022 - 3 Ws 300/22 - 121 AR 235/22 (https://dejure.org/2022,44578)
KG, Entscheidung vom 18. November 2022 - 3 Ws 300/22 - 121 AR 235/22 (https://dejure.org/2022,44578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Haftbefehl, Haftgrund Wiederholungsgefahr, Zeugnisverweigerung eines Zeugen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 52 Abs 1 Nr 2 StPO, § 112 Abs 1 StPO, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 112a Abs 1 StPO, § 116 Abs 1 Nr 1 StPO
    Haftgrund der Wiederholungsgefahr: Auswirkungen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 ; StPO § 112a Abs. 1
    Haftbefehl gemäß § 112a Abs. 1 StPO auf Grundlage der Aussage eines Zeugen, der vom Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch gemacht hat.

  • rechtsportal.de

    StPO § 52 ; StPO § 112a Abs. 1
    Untauglichkeit der Aussage eines zeugnisverweigernden Zeugen im Haftbefehlsverfahren; Keine Wiederholungsgefahr als Haftgrund bei Zeugenaussage mit Verstoß gegen § 52 StPO

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zeuge: Kein Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr - Auswirkungen des Zeugnisverweigerungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 168
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02

    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei

    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Ist ein Angeklagter nach abgeschlossener Beweisaufnahme verurteilt worden, ist der dringende Tatverdacht in der Regel durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH NStZ 2006, 297; Senat und Hans. OLG Hamburg a.a.O.).

    Dazu kann der Senat, da die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, auf Ausführungen des erkennenden Gerichts in der Haftfortdauerentscheidung, in der Nichtabhilfeentscheidung oder in einer gesonderten Stellungnahme des erkennenden Gerichts zurückgreifen (vgl. BGH NStZ 2006, 297 und Senat a.a.O.).

  • OLG Bremen, 11.05.2020 - 1 Ws 44/20
    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie Vorstrafen des Angeklagten und die zeitlichen Abstände zwischen ihnen sowie seine Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.Januar 2020 - 2 Ws 1/20 -, juris m.w.N.; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 Ws 44/20 -, juris m.w.N.; Thür. OLG StV 2013, 773; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 112a Rdn. 14 m.w.N; Graf in KK-StPO 8. Aufl., § 112a Rdn. 19).
  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Offensichtliche Fehler, die einem Berufen auf dieses Urteil wegen eines Verstoßes gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK entgegenstünden, sind ebenso wenig ersichtlich wie seit dem Zeitpunkt der erstinstanzlichen Verurteilung neu hinzugetretene Umstände, die eine andere Beurteilung des dringenden Tatverdachts rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 2004, 276; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 2 Ws 724/13 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2020 - 2 Ws 1/20

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Erheblichkeit exhibitionistischer

    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie Vorstrafen des Angeklagten und die zeitlichen Abstände zwischen ihnen sowie seine Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.Januar 2020 - 2 Ws 1/20 -, juris m.w.N.; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 Ws 44/20 -, juris m.w.N.; Thür. OLG StV 2013, 773; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 112a Rdn. 14 m.w.N; Graf in KK-StPO 8. Aufl., § 112a Rdn. 19).
  • BGH, 18.10.2007 - StB 34/07

    Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Er hat auch den Haftbefehl selbst zu prüfen, weil die von der Staatsanwaltschaft erstrebte Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls nur zulässig ist, wenn die Voraussetzungen der Anordnung der Untersuchungshaft gegeben sind (vgl. BGH StV 2008, 84; OLG Stuttgart NJW 1982, 516; Lind in Löwe-Rosenberg, StPO 27. Aufl., § 116 Rdn. 32; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 116 Rdn. 29).
  • BGH, 22.09.2016 - StB 29/16

    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Mord; Fortdauer der etwas mehr als

    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 18; StV 1991, 525; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 1 Ws 204/18 -, juris ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2018, 114 und Justiz 2003, 457 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 3 Ws 498/17 -).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Damit ist es dem Beschwerdegericht prinzipiell verwehrt, den dringenden Tatverdacht allein aus dem Aktenstudium zu verneinen und den Haftbefehl aus diesem Grund aufzuheben, weil ein Schuldspruch aufgrund einer Hauptverhandlung regelmäßig eine höhere Richtigkeitsgewähr bietet als eine anhand der Akten angestellte Prognose (vgl. Senat a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 - und 17. Dezember 2010 - 4 Ws 93/10 - ; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 1 Ws 20/04 - alle juris).
  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 3 Ws 498/17

    Einstweilige Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; dringender Tatverdacht;

    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 18; StV 1991, 525; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 1 Ws 204/18 -, juris ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2018, 114 und Justiz 2003, 457 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 3 Ws 498/17 -).
  • KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13

    Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts in Haftbeschwerdeverfahren während

    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Eine Beweisaufnahme über eine durch das erkennende Tatgericht bereits durchgeführte oder noch laufende Beweisaufnahme im Sinne eines "Schattenverfahrens" findet im Haftbeschwerdeverfahren nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. April 2020 - 3 Ws 300/22 - KG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 4 Ws 25/18 - und 29. Juli 2013 - 4 Ws 92/13 - Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 2 Ws 236/15 - alle juris).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 1 Ws 204/18

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr nach erstinstanzlicher Verurteilung zu einer

    Auszug aus KG, 18.11.2022 - 3 Ws 300/22
    Die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 18; StV 1991, 525; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 1 Ws 204/18 -, juris ; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2018, 114 und Justiz 2003, 457 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 3 Ws 498/17 -).
  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15

    Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten

  • OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03

    Untersuchungshaft nach durchgeführter Hauptverhandlung: Beschränkte

  • KG, 01.03.2018 - 4 Ws 25/18

    Haftprüfung im Berufungsverfahren nach erstinstanzlicher Verurteilung:

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